31.05.2023 | Faktencheck

Schutz und Sicherheit bei Arbeiten an 5G-Antennen

5G ist der jüngste Mobilfunkstandard. Im Jahr 2017 stellte der Bundesrat die Weichen für die Einführung der Technologie. Seit der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen für 5G im Jahr 2019 wird die neue Mobilfunkinfrastruktur kontinuierlich ausgebaut. Welche Sicherheitsmassnahmen wurden in der Schweiz für Arbeiten an 5G-Mobilfunkantennen getroffen, um die Sicherheit der Arbeiterinnen und Arbeiter zu gewährleisten? 


Zwei Mitarbeiter des Unternehmens Axians installieren am 5. April 2019 im Kanton Genf eine 5G-Antenne für die Mobilkommunikation auf einem Mast auf dem Dach eines Gebäudes im Viertel La Gradelle in Chene-Bougeries.  Foto: Keystone-SDA / Martial Trezzini
Zwei Mitarbeiter des Unternehmens Axians installieren am 5. April 2019 im Kanton Genf eine 5G-Antenne für die Mobilkommunikation auf einem Mast auf dem Dach eines Gebäudes im Viertel La Gradelle in Chene-Bougeries. Foto: Keystone-SDA / Martial Trezzini
Behauptung

In den sozialen Medien kursiert ein Sharepic, welches suggeriert, dass 5G so gefährlich sei, dass für die Arbeiten an den Antennen Strahlenschutzkleidung «mit interner Kühlung» erforderlich sei. Welche Arbeitskleidung tragen die Techniker, welche in der Schweiz an 5G-Antennen arbeiten?

Beurteilung

Techniker werden bei der Arbeit an 5G-Antennen gegen den Absturz gesichert. Ansonsten tragen sie Arbeitskleidung gemäss den gängigen ISO-Normen. Um die vorgeschriebenen Werte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) einzuhalten, ist eine Strahlenschutzausrüstung nicht erforderlich.

Sachlage

In der Schweiz sind keine Schutzausrüstungen für Arbeiten an 5G-Antennen vorgeschrieben, schreibt Roman Kappeler von der Swisscom-Tochter Cablex auf Anfrage von Keystone-SDA. Technikerinnen und Techniker seien bei Arbeiten an Mobilfunkantennen gegen den Absturz gesichert und tragen Arbeitskleidung, welche die ISO-Normen erfüllen. Der Mediensprecher schreibt weiter, dass der Cablex weder Produkt noch Fabrikant des abgebildeten Schutzanzuges bekannt sei.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

 

 

 

 

In der Schweiz sind die Installationsbetreiber zuständig für die Arbeitssicherheit bei Arbeiten an den Antennen, schreibt Silvia Canova vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf Anfrage von Keystone-SDA. Dabei seien die Richtlinien der Unfallversicherung SUVA einzuhalten, führt die BAKOM-Mediensprecherin weiter aus. Bei Arbeiten an Mobilfunkantennen bestehen besondere Bestimmungen. Um die Gesundheit der Beschäftigten in nächster Nähe dieser Anlagen nicht zu gefährden, wurden Leitlinien für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz getroffen.


Dafür wurden unter anderem Werte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) definiert, welche einzuhalten sind. Bei den MAK-Werten handelt es sich um die höchstzulässige Durchschnittskonzentration, die definieren, welcher maximalen Konzentration von gas-, dampf- oder staubförmigen Arbeitsstoffen Arbeiter ausgesetzt werden dürfen. Darunter fallen auch nichtionisierende Strahlen, welche von Mobilfunkantennen ausgehen. Sollte einer der MAK-Werte erreicht werden, müssen Massnahmen getroffen werden, sodass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.


Bei längerem Aufenthalt in der Nähe einer Strahlenquelle kann nichtionisierende Strahlung die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Um dies zu verhindern, wurde ein Sicherheitsbereich definiert, der nur für instruiertes Personal zugänglich ist. Hinter der Antenne gebe es keine Strahlung, neben der Antenne sei die Strahlenkonzentration gering, schreibt Kappeler.


Neben der Positionierung zur Antenne wird auf eine möglichst kurze Expositionszeit geachtet. Wenn nötig, können die Antennen auch abgeschaltet werden, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten. Den Cablex-Mitarbeitern stehen laut Mediensprecher Messgeräte zur Verfügung, welche bei einer Grenzwertüberschreitung Alarm schlagen. Weitere Schutzausrüstung sei nicht notwendig, um bei Arbeiten an 5G-Antennen die vorgeschriebenen MAK-Werte einzuhalten.


Erwärmung durch nichtionisierte Strahlung


Nichtionisierende Strahlungen haben eine thermische Wirkung. Diese sei die einzige Wirkung, die gemäss der Wissenschaft als gefährlich eingestuft werde, schreibt Kappeler. Die Strahlung einer 5G-Antenne könne zwar zu einer Erwärmung des Gewebes führen, die DNA des menschlichen Körpers könne sie jedoch nicht verändern.


Zudem würde die Energie bei 5G-Mobilfunkanlagen proportional zur Entfernung der Antenne abnehmen, führt Kappeler weiter aus. Bei einem Abstand von 50 Zentimetern zur Antenne könne keine nennenswerte Temperaturerhöhung von über einem Grad Celsius mehr gemessen werden.


Falschbehauptung wird schon seit Langem verbreitet


Die Behauptung kursiert schon seit einigen Jahren im Netz. Diverse Faktenchecker rund um den Globus haben die Falschbehauptung bereits im Jahr 2019 widerlegt. Trotzdem kursierte die Behauptung weiter.


Die Mobilfunktechnologie ist aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken, entsprechend auch deren Strahlungen. «Für die meisten Personen ist das eigene Handy die grösste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung», schreibt die SUVA. Falschbehauptungen über den 5G-Mobilfunkstandart hat Keystone-SDA bereits früher widerlegt.