Achtung vor unseriösen Fundsachenverkäufen
Achtung vor unseriösen Fundsachenverkäufen
Weihnachtszeit ist Ferienzeit. Auch dieses Jahr werden viele die Festtage für Reisen nutzen. Der Flughafen Zürich erwartet jedenfalls ein erhöhtes Passagieraufkommen und bietet Tipps, wie sich die Urlauber bestmöglich auf eine entspannte Reise vorbereiten können. In der ganzen Hektik kommt es leider immer wieder vor, dass Koffer nicht abgeholt werden. Was passiert mit liegen gelassenen Gegenständen?
In einem Facebook-Post wird behauptet, der Flughafen Zürich müsse sein Lager mit verlorenem Gepäck leeren. Nachdem dieses drei Monate aufbewahrt worden sei, müsse es nun entsorgt werden. Ein Koffer koste nur 1,95 Franken. Ist das Angebot seriös?
Es handelt sich um ein Fake-Angebot von einem Fake-Account. Am Flughafen Zürich werden keine verloren gegangenen Gepäckstücke verkauft. Diese werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist an ein externes Fachunternehmen weitergegeben. Dieses kümmert sich um den Verkauf oder die Auktion der Gegenstände. Teilweise werden auch ganze Koffer versteigert. Die Preise dafür variieren stark, sind aber deutlich höher als behauptet.
Der Flughafen Zürich bestätigt auf Anfrage von Keystone-SDA, dass es sich bei dem Angebot um eine Falschbehauptung handelt. Am Flughafen Zürich finden keine Verkäufe von verloren gegangenen Gepäckstücken statt.
Am Flughafen Zürich wird das Fundbüro für verlorene Gepäckstücke und Koffer von Swissport betrieben. Diese erfassen den Gegenstand in einer Datenbank. «Fundgegenstände werden während drei Monaten aufbewahrt», schreibt Nathalie Berchtold von Swissport auf Anfrage von Keystone-SDA. Der Flughafen Zürich halte sich an die Verordnung über die Personenbeförderung. Der Artikel 77, Absatz 4 verpflichtet die Transportunternehmen, die Fundgegenstände drei Monate aufzubewahren. Anschliessend können diese versteigert werden, so der Gesetzestext.
Werden diese Gegenstände innert drei Monaten nicht abgeholt, werden sie an das Unternehmen Fundsachenverkauf weitergegeben, schreibt die Mediensprecherin von Swissport weiter. Wie Berchtold schreibt und den Partnern des Unternehmens Fundsachenverkauf zu entnehmen ist, lagern diverse Transportunternehmen den Verkauf von Fundsachen aus.
Gemäss Swissport-Mediensprecherin würden etwa fünf Prozent der Koffer nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrungsfrist via Fundsachenverkauf versteigert. Dabei bestimmten die Mitbieter den Preis, schreibt Roland Widmer von Fundsachenverkauf. Der Sprecher schreibt, dass es eine grosse Preisspanne gebe, von etwa 250 Franken bis 1’200 Franken, je nach Gewicht, Zustand und Marke der Koffer. Dem aktuellen Beispiel einer solchen Versteigerung ist zu entnehmen, dass der Preis für einen solchen Koffer deutlich höher ist als behauptet. Der Startpreis wird in bestimmten Zeitintervallen minimiert, bis ein Käufer das Angebot akzeptiert.
Der Erlös geht an diverse Aufwände, welche unter anderem für die Lagerung, Aufbereitung sowie Bearbeitung der Fundsachen anfallen. Widmer hält fest, dass trotz der Einkünfte durch die Versteigerungen die Dienstleistung defizitär sei. Swissport erhält 15 Prozent des Erlöses, welcher ebenfalls in administrative Aufwände, Lagerkosten sowie weitere Aufwände für die Verwaltung der Fundgegenstände fliesst, schreibt die Mediensprecherin.
Wie man unseriöse Angebote erkennt
Dass es sich bei dem auf Facebook publizierten Angebot um ein unseriöses Angebot handelt, verrät schon der Facebook-Account. So ist auf der Seite am selben Tag mehrfach dasselbe Angebot publiziert worden. Auch der Name ist verräterisch. Die Abkürzung für Schweiz «CH» wird offiziell in Grossbuchstaben geschrieben und nicht wie im vorliegenden Fall in Gross- und Kleinbuchstaben.
Zudem würden derartige Auktionen am Flughafen Zürich über deren offizielle Kanäle beworben. Doch auf dem offizielle Facebook-Account des Flughafens ist weder etwas über eine Auktion noch über einen Verkauf zu finden. Auch sind im Fake-Angebot keine Verkaufsbedingungen zu finden. Seriöse Angebote weisen auf die Verkaufskonditionen hin, wie es auch der Fundsachenverkauf macht.
Immer wieder werden in sozialen Medien und auf Facebook betrügerische Angebote gemacht. In früheren Faktencheck wies Keystone-SDA auf die Unterschiede von seriösen zu unseriösen Angeboten hin.
Fake-Facebook-Account (archiviert)
Flughafen Zürich: Weihnachts-Reiseverkehr, 15.12.2023 (archiviert)
Bundesrecht: Verordnung über die Personenbeförderung (archiviert)
Fundsachenverkauf: Homepage (archiviert)
Fundsachenverkauf: Holland Auktionen (archiviert)
Fundsachenverkauf: Allgemeine Geschäftsbedingungen (archiviert)
Flughafen Zürich: Offizieller Facebook-Account (archiviert)
Keystone-SDA: Detailhändler im Fokus von Betrügern, 18.05.2022
Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch