15.11.2023 | Faktencheck

Pandemievertrag der WHO berücksichtigt Menschenrechte


Aufgrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie haben sich die 194 Mitgliedstaaten der WHO 2021 entschlossen, ein globales Instrument zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion auszuhandeln. Dieses Vorhaben wird auch von der Schweiz unterstützt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vertritt die Schweiz in diesem Prozess. 

Behauptung

In einem Flyer, der in den Sozialen Medien geteilt wird, werden diverse Ängste rund um einen sogenannten Pandemievertrag geschürt. Insbesondere wird vor Einschränkungen der Menschenrechte und vor Einbussen der Souveränität der Schweiz gewarnt. Was steckt hinter dem Pandemievertrag und was würde er für die Schweiz bedeuten?

Beurteilung

Die Behauptungen im Flyer sind unbegründet. Der aktuelle Vorschlag des Pandemievertrags zeigt, dass sowohl den Menschenrechten als auch der Souveränität von unterzeichnenden Staaten eine zentrale Rolle eingeräumt wird. Die WHO könnte mit diesem Vertrag der Schweiz keine Massnahmen aufzwingen.

Sachlage

Der aktuelle Vorschlag des Pandemievertrags ist seit dem 30. Oktober 2023 öffentlich zugänglich. Ziel des sogenannten Pandemievertrages ist es, die Erkennung, Vorsorge und Reaktion auf Pandemien zu verbessern. Ob das Abkommen schlussendlich die Form eines Vertrags haben wird, ist noch unklar, bisweilen ist von einem internationalen Instrument die Rede. 


Im Flyer wird ein Bild der WHO gezeichnet als eine Organisation, die umfassend über Staaten bestimmt und zentrale Menschenrechte missachtet, so der Pandemievertrag zustande kommt. Konkret steht im Flyer geschrieben, dass Grund- und Menschenrechte nun nicht mehr Teil der Verträge seien und dass die Presse- und Meinungsfreiheit ausser Kraft gesetzt würde. 


Zudem soll der Pandemievertrag angeblich die Schweizer Verfassung und Gesetze aushebeln, also die Schweizer Souveränität einschränken. Belege dafür werden keine genannt. Ein Blick in den Vorschlag des Pandemievertrags zeigt ein anderes Bild.


Sowohl die Souveränität der Mitgliedstaaten als auch die Menschenrechte werden darin explizit genannt. Unter den Grundprinzipien bei Artikel 3 wird als erster Punkt die Wahrung der Menschenrechte aufgeführt: «Die Implementierung dieses Abkommens erfolgt unter voller Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen.» In der Präambel der aktuellen Version des Pandemievertrags wird zudem an die Verfassung der WHO erinnert, in der ein möglichst hoher Gesundheitsstandard als eines der Menschenrechte benannt wird.


Als zweites Grundprinzip wird unter Artikel 3 die Souveränität aufgeführt: «Die Staaten haben in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts das souveräne Recht, im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik Gesetze zu erlassen und umzusetzen.»


Befürchtungen in Zusammenhang mit dem Pandemievertrag der WHO wurden auch bereits im Parlament in Bern geäussert. Die Souveränität der Schweiz in Anbetracht des Pandemievertrages steht im Zentrum einer Interpellation von Franz Grüter, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei SVP. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass die WHO ihren Mitgliedstaaten keine Massnahmen aufzwingen kann. Gemäss Artikel 22 der WHO-Verfassung haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Vorbehalte gegenüber Regelungen anzubringen oder diese abzulehnen. Laut Bundesrat könnten Massnahmen auch abgelehnt werden.


Der Vorschlag des Pandemievertrags wurde vom zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium der WHO (Intergovernmental Negotiating Body INB) ausgearbeitet. Aktuell wird der Vorschlag am siebten Treffen des INB zum Pandemievertrag behandelt. Zu den Eröffnungs- und Schlussplenarsitzung sind neben den WHO-Mitgliedstaaten auch Beobachter, relevante Stakeholder sowie weitere Akteure zugelassen.


Im Dezember 2023 soll über den Vorschlag abgestimmt werden. Bei einer Annahme wird der Text die Grundlage für die weiteren Verhandlungen bilden. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird die Schweiz entscheiden, ob sie dem Abkommen beitreten wird. Geplant ist, dass die finale Version 2024 vorliegen soll. 


Rund um den Pandemievertrag kursieren immer wieder Falschbehauptungen, die auch bereits Faktenchecks unterzogen wurden.