Das WEF unterliegt Schweizer Recht
Das WEF unterliegt Schweizer Recht
Seit mehr als 150 Jahren beherbergt die Schweiz zahlreiche internationale Organisationen. Insbesondere am Standort Genf treffen sich internationale Diplomatinnen und Diplomaten und bemühen sich um eine «sicherere, gerechtere, gesündere und wohlhabendere Welt», wie das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf seiner Seite schreibt. Auch das Weltwirtschaftsforum (WEF) ist in Genf vertreten. Das nächste jährliche WEF-Meeting findet wie üblich in Davos vom 15. bis 19. Januar 2024 statt.
Ein Online-Artikel schreibt, das WEF sei durch Immunität und Privilegien in Genf geschützt. Gemäss dem Abkommen zwischen dem Bundesrat und dem WEF seien die Dokumente und Archive «unantastbar», Finanztransaktionen könnten ohne Rechenschaftspflicht vorgenommen werden. Das Abkommen gewähre ähnlich wie das Gaststaatengesetz Immunität und Vorrechten. Stimmt das?
Falsch. Das Abkommen zwischen dem WEF und dem Bundesrat gewährt weder der Stiftung noch deren Mitarbeitern Immunität. Auch der WEF-Gründer Klaus Schwab geniesst keine Immunität.
Vertreterinnen und Vertreter eines Staates haben im Ausland Immunitätsstatus vor der Gerichtsbarkeit, damit sie ihr Amt ungehindert ausüben zu können. Die Regelung der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für mögliche Begünstigte stützt sich auf mehre Grundlagen wie etwa das Gaststaatgesetz oder die Abkommen, welche die Schweiz mit diversen internationalen Organisationen getroffen hat, sowie auch die Wiener Übereinkommen aus den Jahren 1961 und 1963 und die Praxis der Schweizer Behörden bezüglich Aspekten, die in den zuvor genannten Texten nicht geregelt werden.
Das EDA führt eine Liste mit den Organisationen, mit denen ein Abkommen betreffend Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen abgeschlossen wurde. Auch internationale Organisationen können Immunität geniessen. Damit wird sichergestellt, dass sie für ihre Aufgaben die nötige Unabhängigkeit haben. Dafür können auch «Personen, die in offizieller Eigenschaft für eine internationale Organisation tätig sind, einen Sonderstatus geniessen», wie das EDA schreibt.
Das WEF schloss mit dem Bundesrat ein Abkommen über den Status des WEF in der Schweiz im Jahr 2015, wie auf der Webseite des Bundesrats ersichtlich ist. Der Bundesrat sieht das WEF als «internationales Organ» an.
Das Abkommen regelt Steuererleichterungen, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von ausländischem Personal, gewährt Handlungsfreiheit und die freie Verfügbarkeit von Guthaben. Von Immunität ist aber nicht die Rede. «Dieses Abkommen sieht keine Immunitäten für die Stiftung oder deren Mitarbeiter vor», schreibt das EDA auf Anfrage von Keystone-SDA. «Auch die Führungspersönlichkeiten wie Klaus Schwab geniessen keine Immunität», teilt der Pressesprecher mit. Somit sind «die Mitarbeiter und Führungspersönlichkeiten [...] nicht immun vor Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen. Sie unterliegen vollumfänglich Schweizerischem Recht», stellt das EDA klar.
Das WEF ist als Stiftung gemäss Schweizerisches Zivilgesetzbuch Artikel 80 - 89 «vollumfänglich dem Schweizerischen Recht unterstellt», hält das EDA fest. Nach Art. 83a ZGB führt «das oberste Stiftungsorgan [...] die Geschäftsbücher der Stiftung. Die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung gelten sinngemäss.»
Auch die «Dokumente und Archive des WEF sind nicht unverletzlich», schreibt das EDA. Diese würden gleich wie Dokumente und Archive der anderen Stiftungen, die dem Schweizerischen Recht unterstehen.
Das WEF sowie sein Gründer Klaus Schwab sind regelmässig Gegenstand von unhaltbaren Behauptungen. Keystone-SDA hat diese bereits in mehrere Faktenchecks widerlegt.
Uncutnews: Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)
WEF: Annual Meeting 15.-19.01.2024 (archiviert)
EDA: Internationales Genf (archiviert)
EDA: Internationale Organisationen (archiviert)
EDA: Internationale Organisationen in der Schweiz (archiviert)
EDA: Immunität von Staatenvertreterinnen und -vertreter (archiviert)
EDA: Privilegien und Immunitäten (archiviert)
EDA: Liste mit den Organisationen, mit denen ein Abkommen betreffend Vorreckte, Immunitäten und Erleichterungen besteht (archiviert)
EDA: Gaststaatgesetz (archiviert)
EDA: Immunität von internationalen Organisationen (archiviert)
Bundesrat: Medienmitteilung über die Unterzeichnung eines Abkommens mit dem WEF, 23.01.2015 (archiviert)
Bundesrecht: Gaststaatgesetz (archiviert)
Bundesrecht: Abkommen zwischen dem Bundesrat und dem WEF (archiviert)
Bundesrecht: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (archiviert)
Bundesrecht: Fünfter Teil - Obligationenrecht (archiviert)
Faktencheck von Keystone-SDA:
- Subsidiärer Einsatz der Schweizer Armee am WEF, 25.01.2023
- Mit ungeimpften Piloten zum WEF, 18.01.2023
- Automatisierung und ihre Auswirkungen, 30.11.2022
- Irreführender Wikipedia-Artikel über das WEF, 26.01.2022
Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch