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null Maskenpflicht basiert auf dem Epidemiengesetz

14.07.2021 | Faktencheck

Maskenpflicht basiert auf dem Epidemiengesetz

Mit dem Aufkommen der Pandemie wurde der Nutzen von Masken zur Eindämmung von Sars-CoV-2-Infektionen diskutiert. Schritt für Schritt wurde in der Schweiz die Maskenpflicht eingeführt. Seit Anfang Juli 2020 gilt sie im öffentlichen Verkehr, am 18. Oktober 2020 hat der Bundesrat schweizweit eine einheitliche erweiterte Maskenpflicht eingeführt. Wie ist die dies mit der Schweizer Gesetzesgrundlage zu vereinbaren?


[Symbolbild] Die Hygienemaske als ständiger Begleiter im öffentlichen Verkehr. Ein Mann mit einer Maske in der Hand steht am 14. August 2020 an einer Haltestelle in Zürich, Schweiz. Foto: Keystone-SDA / Gaëtan Bally
[Symbolbild] Die Hygienemaske als ständiger Begleiter im öffentlichen Verkehr. Ein Mann mit einer Maske in der Hand steht am 14. August 2020 an einer Haltestelle in Zürich, Schweiz. Foto: Keystone-SDA / Gaëtan Bally
Behauptung


In den sozialen Medien kursiert die Behauptung, dass eine generelle Maskenpflicht in der Schweiz gegen geltendes Gesetz verstosse und den Straftatbestand der Nötigung gemäss Artikel 181 im Strafgesetzbuch (StGB) erfülle. Weiter wird behauptet, dass das Tragen von Masken gesundheitsschädlich und der Nutzen zur Bekämpfung des Coronavirus nicht nachgewiesen sei.

Beurteilung

Die Behauptung, die Maskenpflicht erfülle den Straftatbestand der Nötigung, ist falsch. Bei der Verordnung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stützt sich der Bundesrat auf das Epidemiengesetz. Es gibt zudem auch keine Belege dafür, dass das Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist.

Sachlage

Bei der Maskenpflicht handelt es sich um «Hygiene-Masken zum Zweck der Verhinderung respektive Verminderung der Übertragung von Krankheitskeimen», erklärt Franziska Sprecher, Direktorin des Zentrums für Gesundheitsrecht an der Universität Bern, gegenüber der Keystone-SDA.

 

Unter diesen Bedingungen verstösst eine landesweite Maskenpflicht nicht gegen geltendes Gesetz, führt Sprecher aus. Die Grundlage für die Maskenpflicht sei das Bundesgesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, das sogenannte Epidemiengesetz (EpG) vom 28.09.2012. Artikel 2 EpG hat das Ziel, den «Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen». Bei der Verordnung jeglicher Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stützen sich Bundesrat und Kantone auf dieses Gesetz.

 

Da der Bund das Tragen einer Hygiene-Maske auf Grundlage des Epidemiengesetzes angeordnet hat, ist der Tatbestand der Nötigung gemäss Paragraf Art. 181 StGB laut Franziska Sprecher nicht erfüllt.

 

Gegenstand einer Nötigung ist es, dass eine Tatperson eine Zielperson mit einem rechtswidrigen Nötigungsmittel zu einem bestimmten Verhalten – dem Nötigungsziel –  veranlasst. Es handelt sich hierbei um eine rechtswidrige Verletzung der Freiheit von Willensbildung oder Willensbetätigung durch Gewalt, Drohung oder ähnliche Mittel. Dies erklärt Jann Schaub, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

 

Franziska Sprecher fügt hinzu, dass bei einer nationalen Maskenpflicht das rechtswidrige Nötigungsmittel fehlt. Hierbei liegt keine rechtswidrige Verletzung durch Gewalt, Drohung oder ähnlichen Mitteln vor.

 

Aktuell befindet sich die Schweiz in der besonderen Lage des Epidemiegesetzes. Gemäss dieser Verordnung können sowohl Bundesrat als auch Kantone Massnahmen anordnen. Relevant ist hierbei, ob eine einheitliche Regelung erforderlich ist oder nicht. Zudem müssen die getroffenen Massnahmen gemäss Sprecher auf das Notwendigste beschränkt werden und dürfen nur so lange dauern, wie es erforderlich ist, um die Verbreitung von Sars-CoV-2 zu verhindern. Der Bundesrat ist gemäss Epidemiengesetz nicht befugt, eine generelle und dauerhafte Pflicht zum Tragen einer Hygiene-Maske einzuführen.

 

Das Universitätsspital Leipzig hat die Auswirkungen des Maskentragens untersucht. Die Studienautoren kamen zum Ergebnis, dass das Tragen einer Maske die körperliche Belastbarkeit zwar einschränkt. Gleichzeitig betonen die Verfasser, dass das Tragen der Maske einen wertvollen Beitrag leiste, um die Verbreitung von Sars-CoV-2 zu verlangsamen.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin wies im Mai 2020 darauf hin, dass eine Maske die Ausatmungsluft filtere und infektiöse Tröpfen abfange. Somit schützt die Maske vor allem andere vor einer Ansteckung. Ebenso kamen kanadische Forscher zum Ergebnis, dass Hygienemasken das Infektionsrisiko senken. 

 

Mit den neusten Öffnungsschritten hat der Bundesrat Ende Juni 2021 auch die Maskenpflicht gelockert. So ist das Tragen einer Maske in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, bei der Arbeit und in Schulen nicht mehr obligatorisch. In Innenbereichen hingegen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht.

Quellen

Facebook-Post: 

https://www.facebook.com/strubii/posts/10223638939709335

(archiviert: https://archive.vn/bHST1)

 

Epidemiengesetz Schweiz: 

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/297/de

(archiviert: https://archive.ph/CmyOJ

 

Schweizerisches Strafgesetzbuch: Nötigung: 

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#lvl_d1327e348/tit_4/lvl_d1327e545

(archiviert: https://archive.ph/pv9aT

 

Medienmitteilung des Universitätsspitals Leipzig: 

https://www.uniklinikum-leipzig.de/presse/Seiten/Pressemitteilung_7089.aspx

(archiviert: http://dpaq.de/HYaJl)

 

Publikation im Fachmagazin «Clinical Research in Cardiology»: 

https://link.springer.com/article/10.1007/s00392-020-01704-y

(archiviert: https://archive.ph/Dxm68

 

Pressemitteilung der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin: 

 https://pneumologie.de/fileadmin/user_upload/COVID-19/20200518PM_DGP_Nase-Mund-Masken.pdf

(archiviert: http://dpaq.de/l7w8v)

 

Publikation im Fachmagazin «The Lancet»: 

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2931142-9

(archiviert: https://web.archive.org/web/20200930094356/https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2931142-9

 

Medienmitteilung Bundesrat zur Maskenpflicht:

01.07.2020: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79711.html

(archiviert: https://archive.ph/j7aVs)

18.10.2020: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80771.html

(archiviert: https://archive.ph/EetcZ

23.06.2021: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-84127.html

(archiviert: https://archive.ph/tc523

 

 

 

Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch