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09.06.2021 | Faktencheck

Gemäss WHO: PCR-Tests zum Nachweis von Sars-CoV-2 hochverlässlich

Der PCR-Test wird seit Beginn der Pandemie weltweit zum Nachweis von Sars-CoV-2 eingesetzt. Damit kann genetisches Material des Virus identifiziert werden – dies auch bei asymptomatischen Personen. Somit gilt das Testverfahren als wichtige Massnahme zur Bekämpfung von Covid-19.


[Symbolbild] Das Logo der Weltgesundheitsorganisation am Hauptsitz in Genf, Schweiz, am 15. April 2020. Gemäss der WHO sind PCR-Tests zum Nachweis von Sars-CoV-2 hochverlässlich. Foto: Keystone-SDA / Martial Trezzini
[Symbolbild] Das Logo der Weltgesundheitsorganisation am Hauptsitz in Genf, Schweiz, am 15. April 2020. Gemäss der WHO sind PCR-Tests zum Nachweis von Sars-CoV-2 hochverlässlich. Foto: Keystone-SDA / Martial Trezzini
Behauptung

In den sozialen Medien wird behauptet, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe den PCR-Test im Januar 2021 als untauglich deklariert. Diese Falschinformation befindet sich in folgender Frage: «Warum basiert alles auf dem PCR-Test, obwohl die WHO am 21. Januar 2021 öffentlich bekannt gab, dass dieser nicht taugt?»

Beurteilung

Die Interpretation eines Dokumentes der WHO vom Januar 2021 ist falsch. An der Verlässlichkeit der PCR-Tests zum Nachweis einer Covid-19-Infektion zweifelt die WHO nicht. Das Dokument enthält Hinweise für Laborpersonal zum Umgang mit PCR-Tests.

Sachlage

Am 20. Januar 2021 - nicht wie behauptet am 21. - veröffentlichte die WHO einen Beitrag, der sich ans Personal von Laboratorien richtete, das PCR-Tests analysiert. Das Schreiben mahnt, die Gebrauchsanweisungen für diese Tests genau zu beachten und zu befolgen.


Die WHO erinnert daran, dass der sogenannte Ct-Wert bei Tests umgekehrt proportional zur Viruslast ist. Der Wert gibt die Testzyklen an, die nötig sind, um Virus-RNA - Träger der Erbinformation - zu reproduzieren und damit zu erkennen. Zudem rät die WHO, bei schwachen Ergebnissen den Test zu wiederholen. Dies falls das erste Ergebnis nicht zu den Symptomen des Patienten passt.


Auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa teilte die WHO Anfang Februar 2021 mit, dass der Beitrag keinerlei Auswirkungen auf die erklärte internationale Notlage habe. «Wir möchten bekräftigen, dass wir ordnungsgemäss verwendete PCR-Tests für ein hochverlässliches Instrument zur Diagnose von Covid-19 halten», schreibt eine Sprecherin.


Aufgrund von zehn Berichten über Probleme mit PCR-Tests seit Anfang 2020 hat die WHO im Januar 2021 den Bericht publiziert. Dabei sei es sowohl um falsch-positive als auch falsch-negative Ergebnisse gegangen. Untersuchungen haben ergeben, dass die Tests dabei nicht immer ordnungsgemäss und den Herstellervorgaben entsprechend genutzt worden seien. Die Information, die in einer ersten Version bereits am 14. Dezember veröffentlicht worden war, empfehle die genaue Beachtung der Gebrauchsanweisungen, bekräftigt die WHO.


Die WHO hat am 30. Januar 2020 den Ausbruch des Coronavirus zu einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite» erklärt. Diesen Aufruf hat die WHO bislang nicht zurückgenommen (Stand: 01.06.2021).


Wenn die WHO eine solche Notlage ausruft und die öffentliche Gesundheit in der Schweiz gefährdet ist, kann die Schweizer Politik Massnahmen zu deren Bekämpfung ergreifen. Dabei stützt sie sich auf das Epidemiengesetz.


Beim Erlassen von Verordnungen müssen Politikerinnen und Politiker die Kriterien einhalten, welche in den Gesetzen und der Verfassung vorgeschrieben sind. Dies erklärte Rechtsanwältin Claudia Schoch, Expertin in Saats- und Verwaltungsrecht, gegenüber Keystone-SDA. 

 

Covid-19-Gesetz:
Mit dem Sharepic und somit mit der Falschbehauptung wird für ein Nein zum Gesetz geworben. Am 13. Juni 2021 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über das Covid-19-Gesetz ab. Dieses wurde geschaffen, um die Massnahmen und staatlichen Hilfeleistungen für Pandemie-Betroffene so lange wie nötig fortführen zu können. Bei der Ergreifung der Massnahmen stützte sich der Bundesrat ursprünglich auf das Notrecht, da das Epidemiengesetz teilweise nicht die notwendige Grundlage bot. Auf dem Notrecht angeordnete Massnahmen sind jedoch nur sechs Monate gültig. Um diese zu verlängern, wurde das Covid-19-Gesetz geschaffen und sogleich am 25. September 2020 in Kraft setzt.