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15.12.2021 | Faktencheck

In Fussballstadien und Restaurants gelten unterschiedliche Covid-Regeln

Die Schweizer Behörden haben die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie seit deren Beginn laufend angepasst. Je nach Entwicklung der Situation wurden die Schutzmassnahmen verschärft oder gelockert. Dabei spielten unter anderem die Lokalität und die Grösse des Events eine entscheidende Rolle, welche Massnahmen genau zum Einsatz kamen. Die 3G-Regelung für Zutritte von Geimpften, Getesteten oder Genesenen bildete da keine Ausnahme.


[Symbolbild] Peter und Jennifer messen am 9. Mai 2020 den Abstand zu den Tischen anlässlich der Wiederöffnung ihres Restaurants
[Symbolbild] Peter und Jennifer messen am 9. Mai 2020 den Abstand zu den Tischen anlässlich der Wiederöffnung ihres Restaurants "Brasserie Louis" in Zürich. Die unterschiedlichen Abstandsregelungen in Fussballstadien und Restaurants sind nicht vergleichbar. Foto: Keystone-SDA / Ennio Leanza
Behauptung

In einem viralen Facebook-Post wurde die Abstandsregel für Zuschauerinnen und Zuschauer eines Fussballspiels mit den Vorschriften bei einem Besuch in einem Restaurant gleichgesetzt. In einem Stadion seien 20'000 Personen zugelassen, ohne dass irgendwelche Mindestabstände eingehalten werden müssten. Hingegen gelte in Restaurants gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für Tische ein Mindestabstand von 1,5 Metern. «LOGISCH! ODER??????», lautete der Kommentar dazu.

Beurteilung

Der Vergleich betrachtet selektiv die behördlich verordneten Massnahmen zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Dass sämtliche Zuschauerinnen und Zuschauer eines Fussballspiels mit 20’000 Personen ein Covid-Zertifikat vorzuweisen haben, bleibt unerwähnt. Ebenso die Tatsache, dass im August 2021 – zum Zeitpunkt des Facebook-Posts – die Restaurantbesucherinnen und –besucher weder getestet noch genesen oder gegen Covid-19 geimpft sein mussten, um sich im Innern aufhalten zu dürfen. Der unterschiedliche Einsatz des Covid-Zertifikats ist zwingend zu berücksichtigen, ebenso die Geltungsdauer der Regelungen.

Sachlage

Mit den Öffnungsschritten Ende Juni 2021 wurden die Vorschriften für Veranstaltungen gelockert. Mit einer kantonalen Bewilligung waren wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen gestattet. Bei Veranstaltungen in dieser Grössenordnung müssen aber sämtliche Gäste ein Covid-Zertifikat vorweisen. Fussballveranstaltungen mit 20’000 Zuschauerinnen und Zuschauern sind unter solchen Bedingungen seit Ende Juni durchführbar. Aufgrund der Zertifikatspflicht gelten keine weiteren Einschränkungen wie Masken- oder Abstandspflicht für die Gäste.

 

Für Kundinnen und Kunden eines Restaurants hingegen galten zum Zeitpunkt des Facebook-Posts Ende August 2021 andere Massnahmen. Das Vorweisen eines Covid-Zertifikats war nicht nötig, dafür mussten die Wirtinnen und Wirte die Abstandsregel für Tische berücksichtigen. Ebenso galt für die Gäste die Sitzpflicht bei der Konsumation und die Maskenpflicht beim Verlassen des Tisches. Erst mit der ausgedehnten Zertifikatspflicht Anfang September 2021 mussten ab dem 13. des Monats sämtliche Besucherinnen und Besucher im Innern der Restaurants einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis erbringen. Dafür fielen alle anderen Massnahmen wie die Auflagen für Tischabstände sowie die Maskenpflicht weg. Auch im Aussenbereich wurde die Abstandsregel aufgehoben, sofern dieser ebenfalls auf Personen mit Zertifikat beschränkt war. Gastronomiebetriebe durften im Aussenbereich auch weiterhin Menschen ohne Zertifikat bewirten, dabei musste aber der behördlich vorgeschriebene Tischabstand weiterhin eingehalten werden.

 

Der Bundesrat schrieb, bei zertifikatspflichtigen Anlässen würden «nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein». Damit reduziere sich das Übertragungsrisiko stark. Anfang Oktober und im November 2021, als das Sharepic immer noch weiterverbreitet wurde, galten also andere Covid-Regeln im Gastgewerbe.

 

Angesichts der steigenden Fallzahlen und der Unsicherheiten bezüglich der neuen Mutation Omikron verschärfte der Bund die Massnahmen. Zu Dezemberbeginn wurde eine Maskenpflicht auch für zertifikatspflichtige Veranstaltungen vorgeschrieben. Im Innern von Gastronomiebetrieben wurde wieder eine Maskenpflicht beim Verlassen der Tische sowie eine Sitzpflicht bei der Konsumation eingeführt. Diese Pflichten entfielen, wenn die Gastronominnen und Gastronomen den Zutritt gemäss 2G-Regelung nur den Geimpften und Genesenen gestatteten. Diese Massnahmen sollten vorerst bis zum 24. Januar 2022 gelten. Eine vorgängige Lockerung war Mitte Dezember in Anbetracht der sich in Konsultation befindlichen Vorschlägen für weitere Verschärfungen nicht in Sicht.

 

Da die Massnahmen je nach epidemiologischer Situation rasch ändern können, ist beim Vergleichen der Covid-Massnahmen in den unterschiedlichen Lokalitäten das Publikationsdatum zu berücksichtigen und welche Regelungen zu diesem Zeitpunkt galten. Die unterschiedliche Anwendung der Covid-Zertifikatspflicht ist zwingend zu erwähnen bei der Betrachtung der unterschiedlichen Abstandsregelungen bei Grossveranstaltungen und bei Restaurantbesuchen.

Quellen

Facebook-Post vom August:

https://www.facebook.com/armin.kastli/posts/3978697095590047

(archiviert: https://archive.ph/uGMLX)

 

 

Facebook-Post vom Oktober:

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=10223168989225797&id=1014627732

(archiviert: https://archive.ph/uyF3B)

 

 

Facebook-Post vom November:

https://www.facebook.com/dagmar.wurmetzberger/posts/4983591611674592

(archiviert: https://archive.ph/UNXvF)

 

 

Medienmitteilung Bundesrat: Ausdehnung Zertifikatspflicht, 08.9.2021:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-85035.html

(archiviert: https://archive.ph/S2AC9)

 

 

Medienmitteilung Bundesrat: Öffnungsschritte Ende Juni 2021, 23.6.2021:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-84127.html

(archiviert: https://archive.ph/tc523)

 

 

Medienmitteilung Bundesrat: Massnahmenverschärfung, 03.12.2021:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-86260.html

(archiviert: https://archive.ph/D3JOW)

 

 

Medienmitteilung Bundesrat: Verschärfte Varianten in Konsultation, 10.12.2021: 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86417.html

(archiviert: https://archive.ph/Vrp5T)

 

 

SFV: Anpassungen der Schutzkonzepte, 13.9.2021:

https://www.football.ch/sfv/news-seite/covid-19-ausdehnung-der-zertifikatspflicht-und-der-schutzkonzepte.aspx

(archiviert: https://archive.ph/8Y7Zo)

 

 

SFV: Anpassungen der Schutzkonzepte, 24.6.2021:

https://www.football.ch/sfv/corona-news/covid-19-neue-massnahmen-und-schutzkonzepte-fuer-trainingsbetrieb.aspx

(archiviert: https://archive.ph/iFN9Z)

 

 

Archivierte Fassung von Gastrosuisse: Schutzkonzept für Gastgewerbe, 09.09.2021:

https://web.archive.org/web/20210911082317/https:/www.gastrosuisse.ch/fileadmin/oeffentliche-dateien/branchenwissen-hotellerie-restauration-gastrosuisse/downloads/schutzkonzept-gastgewerbe-covid-19-210909-1.pdf

 

 

Gastrosuisse: Schutzkonzept für Gastgewerbe, 06.12.2021:

https://www.gastrosuisse.ch/fileadmin/oeffentliche-dateien/branchenwissen-hotellerie-restauration-gastrosuisse/downloads/schutzkonzept-gastgewerbe-covid-19-211203.pdf

(archiviert: https://web.archive.org/web/20211209183215/https://www.gastrosuisse.ch/fileadmin/oeffentliche-dateien/branchenwissen-hotellerie-restauration-gastrosuisse/downloads/schutzkonzept-gastgewerbe-covid-19-211203.pdf)

 

 

BAG: Massnahmen und Verordnungen:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html

(archiviert: https://archive.ph/RcZ8v)

 

 

BFS: Epidemiologischer Verlauf Schweiz, 13.12.2021:

https://www.covid19.admin.ch/de/epidemiologic/case?geo=CH&rel=abs&time=total

(archiviert: https://web.archive.org/web/20211213150449/https://www.covid19.admin.ch/de/epidemiologic/case?geo=CH&rel=abs&time=total)

 

 

 

 

Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch