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08.12.2021 | Faktencheck

Das Briefgeheimnis ist oberstes Gut bei der Post

Die Post liefert die Abstimmungsunterlagen jeweils spätestens drei Wochen vor einem Urnengang an die Schweizer Stimmberechtigten. Diese können anschliessend entweder brieflich ihren Entscheid zu einer Abstimmung kundtun oder an der Urne ihre Stimme abgeben. Bei der brieflichen Stimmabgabe müssen die Bürgerinnen und Bürger die Zustellungsfristen der Post berücksichtigen, damit die Unterlagen rechtzeitig für die Auszählung in den Gemeinden ankommen.


[Symbolbild] Eine Frau wirft am 6. Februar 2016 anlässlich der Kundgebung gegen die SVP-Durchsetzungs-Initiative in Zürich, Schweiz, ihre Abstimmungsunterlagen in einen Briefkasten ein. Die Post ist gesetzlich ans Briefgeheimnis gebunden und hat keine Befugnis, Abstimmungscouverts zu öffnen. Foto: Keystone-SDA / Ennio Leanza
[Symbolbild] Eine Frau wirft am 6. Februar 2016 anlässlich der Kundgebung gegen die SVP-Durchsetzungs-Initiative in Zürich, Schweiz, ihre Abstimmungsunterlagen in einen Briefkasten ein. Die Post ist gesetzlich ans Briefgeheimnis gebunden und hat keine Befugnis, Abstimmungscouverts zu öffnen. Foto: Keystone-SDA / Ennio Leanza
Behauptung

Vor der letzten eidgenössischen Abstimmung am 28. November 2021 wurde von einem Facebook-User behauptet, die Post hätte ihre Angestellten angewiesen, Abstimmungscouverts zu öffnen und solche zu entfernen, die ein Nein zum Covid-19-Gesetz enthielten. Der Behauptung zufolge haben Postangestellte deswegen gekündigt. 

Beurteilung

Es fehlen jegliche Belege, dass die Post die Abstimmung manipuliert hätte. Die Post ist per Gesetz ans Briefgeheimnis gebunden. Dieses nimmt das Unternehmen gemäss Aussagen eines Mediensprechers sehr ernst und befolgt es auch. Wer das Briefgeheimnis verletzt, macht sich strafbar. Auch Abstimmungscouverts fallen unter dieses Gesetz. Die Post dementiert, jemals Mitarbeitende zur Öffnung von Couverts und Entfernung von Stimmzetteln angewiesen zu haben. Folglich ist dem Unternehmen auch keine entsprechende Kündigungsbegründung bekannt. Die Behauptung ist somit falsch.

Sachlage

Die Post nimmt bei Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz eine wichtige Rolle ein. Sie verteilt nicht nur die Abstimmungsunterlagen, viele Bürgerinnen und Bürger wählen für die Rücksendung ebenfalls den Postweg. Die briefliche Stimmabgabe ist seit dem Jahr 1994 möglich und gesetzlich verankert. Rasch wurde sie neben dem persönlichen Urnengang zur beliebtesten Abstimmungsmethode. Bereits im Jahr 1999 meldete der Bund, dass die Hälfte der Stimmzettel brieflich eingereicht wurde. Zwölf Jahre später teilte die Post mit, dass etwa 90 Prozent der Abstimmenden den Postweg wählt.

 

Die Post muss dabei das Briefgeheimnis respektieren, genauso wie bei jedem anderen Schriftverkehr auch, der über den Postweg abgewickelt wird. «Das Briefgeheimnis ist das oberste Gut der Post», schrieb Post-Sprecher Stefan Dauner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er dementierte den im Facebook-Post geschilderte Fall: Die Schweizerische Post entferne nicht systematisch Abstimmungscouverts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post hielten sich an das Briefgeheimnis, das auch für Wahl- und Abstimmungsunterlagen gelte, schrieb Dauner. 

 

Das Briefgeheimnis sieht vor, dass nur berechtigte Personen – also der Adressat des Briefes – die verschlossene Sendung öffnen darf. Wer eine solche ohne Berechtigung öffnet, macht sich gemäss Artikel 179 des Strafgesetzbuches strafbar. Der Briefverkehr ist zudem Teil der Privatsphäre. Im Artikel 13 der Bundesverfassung steht: «Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.» Die briefliche Stimmabgabe stellt hierbei keine Ausnahme dar. 

 

Fast 66 Prozent der Stimmberechtigten beteiligten sich am 28. November 2021 an der zweiten Abstimmung über eine Revision des Covid-Gesetzes. Dabei wurde über die Gesetzesänderungen vom März 2021 befunden. Es gingen noch mehr wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger an die Urne als bei der ersten Abstimmung im Juni 2021. Damals lag die Stimmbeteiligung um sechs Prozentpunkte tiefer. 

Quellen

Facebook-Post: https://www.facebook.com/groups/726432400822389/posts/2462165327249079/

(archiviert: https://archive.ph/6dPwM

 

Ch.ch: Abstimmungsunterlagen: https://www.ch.ch/de/abstimmungen-und-wahlen/abstimmungen/abstimmungsunterlagen/

(archiviert: https://web.archive.org/web/20211207105325/https://www.ch.ch/de/abstimmungen-und-wahlen/abstimmungen/abstimmungsunterlagen/

 

Die Post: Wahl- und Abstimmungsunterlagen (Download): https://www.post.ch/-/media/portal-opp/pm/dokumente/briefe-wahl-und-abstimmungssendung-factsheet.pdf?vs=7&sc_lang=de&hash=04857F6B3DC083ADBECCD42873F49B22

(archiviert: https://web.archive.org/web/20211207110250/https://www.post.ch/-/media/portal-opp/pm/dokumente/briefe-wahl-und-abstimmungssendung-factsheet.pdf?vs=7&sc_lang=de&hash=04857F6B3DC083ADBECCD42873F49B22

 

Die Post: Medienmitteilung rechtzeitige Einsendung der Stimmzettel, 13.10.2011: https://www.post.ch/de/ueber-uns/aktuell/2011/wahlzettel-rechtzeitig-absenden

(archiviert: https://archive.ph/KzImo

 

Die Post: Ursprung des Briefgeheimnisses: https://post-medien.ch/wo-das-briefgeheimnis-seinen-ursprung-hat/

(archiviert: https://archive.ph/3n4D6

 

Bundeskanzlei: Medienmitteilung briefliche Stimmabgabe, 17.05.1999: https://www.admin.ch/cp/d/37401d95.0@fwsrvg.bfi.admin.ch.html

(archiviert: https://archive.ph/bQ9U9)

 

Bundesgesetz über die politischen Rechte: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1978/688_688_688/de

(archiviert: https://archive.ph/0zxZu

 

Schweizerisches Straffgesetzbuch: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de

(archiviert: https://archive.ph/48yAb)

 

Schweizerische Bundesverfassung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de

(archiviert: https://archive.ph/8mxdW)

 

Bundesamt für Statistik: Stimmbeteiligung: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/politik/abstimmungen/stimmbeteiligung.html

(archiviert: https://archive.ph/1mwC3)

 

 

 

Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch